Für die gemieteten Gegenstände ist – auch aus Sicherheitsgründen – nur der
bestimmungsmäßige Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorrichtungen und
Schutzvorschriften sind einzuhalten. Die schuldhafte Nichtbeachtung verpflichtet den
Mieter zum Schadensersatz und zur Freistellung des Vermieters von Ansprüchen
Dritter.
2. Ausgabe
Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in sauberem, betriebsbereiten, funktionstüchtigen
Zustand und vollgetankt.
3. Dauer
Ein Tagesmietsatz gilt für 8 Stunden nach Abholung des Gerätes. Wird der
Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurück gebracht, so verlängert sich
die Mietzeit um jeweils voll zu berechnende Tagesmieten.
4. Kaution
Dieser Punkt entfällt.
5. Beschädigung
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die
durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsmäßigen Gebrauch oder andere, ihm
zu vertretbare Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten, es sei denn, die
Beschädigung beruht auf normalen Verschleiß. Der Vermieter bemüht sich, die
Geräte immer in gutem Zustand zu halten. Bei eventuellen Ausfällen stellt er Ersatz
nach den vorhandenen Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann dafür aber nicht haftbar
gemacht werden. Die Haftung für entgangene Gewinne des Mieters ist
ausgeschlossen.
6. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter,
einem Dritten oder in sonstiger Weise an Sachen und Personen durch dem
Mietgegenstand entstehen, es sei denn, dass dem Vermieter bei der Entstehung des
Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde hat
sicherzustellen das die Bedienungsanleitung für das übergebene Gerät erhalten und
vor der Inbetriebnahme komplett gelesen hat.
7. Diebstahl
Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf
Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den
Gegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und
vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.
8. Transport
Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum
Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko.
9. Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter
einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den
Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder
eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von
24 Stunden nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat
der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurück zufordern. Wird
der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurück gebracht, so hat der
Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
10. Sonstiges
Des weiteren gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Reinigung falls erforderlich wird nach Aufwand berechnet (Stunde = 71,40 Euro zzg.
19%Mwst) Abholung und Rückgabe nur Innerhalb der Öffnungszeiten.